Oft gestellte Fragen - FAQ

Checkliste für die Qualität der Lagerräume

Wenn Sie sich Lagerräume anschauen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Sind die angebotenen Lagerräume sauber und trocken? Stockflecken an der Wand sind z.B. ein schlechtes Zeichen.
  • Kann der Lagerraum extra beheizt (im Winter) oder gekühlt (im Sommer) werden?
  • Ist der Raum gut zugänglich? Können Sie mit einem Umzugswagen bis direkt vor die Tür fahren? Anderenfalls könnte das Bestücken des Lagerraumes unnötig aufwändig werden.
  • Gibt es ggf. einen Lastenaufzug und andere Hilfsmittel?
Besonders gefertigte Umzugskartons

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass alles heil in der neuen Wohnung ankommt, gibt es extra angefertigte Umzugskartons für einige Güter:

  • Bücher und Akten können zum Beispiel in einer Spezialanfertigung transportiert werden, die kleiner aber stabiler als der übliche Umzugskarton ist. Extra Bücherkartons sind aus besonders dickem Material angefertigt und es gibt Einsätze, die das Verstauen von Akten erleichtern.
  • Eine Kleiderbox ist ein besonders großer Umzugskarton, in dessen Inneren eine Metallstange angebracht ist, an der Kleidung knitterfrei aufgehängt und in die neue Wohnung transportiert werden kann.
  • Für Gläser gibt es Umzugskartons, die in viele kleine Einzelfächer unterteilt sind, so dass die Gläser beim Transport nicht aneinander schlagen und kaputt gehen können.
Das amtliche Halteverbot für den Umzug einrichten (lassen)

Bequem und günstig: Beauftragen Sie online eine Firma mit dem Einrichten eines Halteverbots für den Umzug.

Sie geben Datum und Adressen des Aus- und Einzugsorts an, die Firma kümmert sich um alle Anträge bei den zuständigen Behörden, um die Abholung und den Auf- und Abbau der Schilder – natürlich fristgerecht. Um alle Genehmigungen für das Halteverbot für den Umzug zu bekommen, sollten Sie der Firma mindestens eine Woche vor dem Umzug den Auftrag erteilen.

Vorteil, wenn Sie das Halteverbot für den Umzug von einer Firma einrichten lassen: Die Schilder inkl. Füßen wiegen ca. 150 kg, sind sperrig, schmutzig und passen wahrscheinlich nicht einmal in Ihren PKW – die Firma hat ausgebildetes Personal und entsprechende Fahrzeuge, um das Material einfach zu transportieren und aufzustellen.

Das Halteverbot für den Umzug selbst einrichten

Wenn Sie das Halteverbot für den Umzugswagen selbst einrichten wollen, müssen Sie mindestens eine Woche vor dem Umzug einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen – jeweils für den Aus- und den Einzugsort. Genehmigt das Amt Ihren Antrag, müssen Sie diesen außerdem von der zuständigen Polizeidienststelle absegnen lassen.
Mindestens vier Tage vor dem eigentlich Umzug müssen Sie die Schilder für das Halteverbot abholen und aufstellen, nach dem Umzug umgehend wieder abbauen und zurückbringen.

Das Umzugsunternehmen haftet nur für selbst verursachte Schäden

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie beim Umzug mithelfen, kann die Umzugsfirma nur für Schäden belangt werden, die zu 100% von den Mitarbeitern der Firma verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden.

Ein Beispiel: Packen Sie bei einem Teilumzug die Umzugskartons selbst und in den Kisten geht während des Transports durch die Spedition etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht – schließlich müssen Sie beim Verpacken dafür sorgen, dass während des Transports nichts kaputt gehen kann.

Bei einem Komfortumzug hingegen, ist die Lage klar: Da die Mitarbeiter der Spedition die Umzugskartons selbst packen, Möbel demontieren und transportieren, ist das Umzugsunternehmen für kaputte Dinge in den Kartons,für Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus oder Fahrstuhl haftbar zu machen.

Haftungsausschlüsse von Umzugsunternehmen

Die Mitarbeiter von Umzugsfirmen legen größte Sorgfalt an den Tag, um all Ihre Umzugsgüter heil in die neue Wohnung zu bringen. Doch in einigen Fällen nützt auch die größte Vorsicht nichts, weshalb Umzugsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals die Haftung für Schäden durch “unabwendbare Ereignisse” ausschließen. Darunter fallen: Schäden, die durch Naturgewalten entstehen (Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u.ä.) und Schäden durch Dritte, die auf Grund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz, nicht haftbar gemacht werden können.

Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Umzugsfirma, wenn Sie besonders wertvolle, empfindliche Güter (z.B. teure Erbstücke), Pflanzen oder Tiere transportieren lassen wollen – hier gibt es meist auch gesonderte Haftungsausschlüsse.

Kosten für die Möbelspedition werden Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Bedingungen erstattet

Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger aus Gründen umziehen, die von der ARGE anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Da das Amt sicher sein will, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorwege drei Kostenvoranschläge einreichen.